Bargob & Höhle Rechtsanwälte
Lorentzendamm 20
24103 Kiel
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Kosten

Zwingende rechtliche Grundlage für die Berechnung der Gebühren, die durch meine Tätigkeit als Rechtsanwalt anfallen, ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Sofern meine Mandanten wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Kosten der beabsichtigten Rechtsverfolgung selbst zu tragen, besteht die Möglichkeit, Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu beantragen. In diesem Falle werden die anfallenden Kosten von der Staatskasse übernommen. Diese Möglichkeit bietet sich vor allem für Schüler, Auszubildende, Studenten, Personen, die Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen sowie für überschuldete Personen.

Sofern sich der Gegner mit der begehrten Zahlung bereits in Verzug befindet – also trotz Aufforderung nicht gezahlt hat - oder ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht wird, ist der Gegner auch dazu verpflichtet, die Kosten meiner Beauftragung zu übernehmen.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Umfang der Tätigkeit sowie nach dem Gegenstandswert des streitgegenständlichen Anspruches.

Das RVG lässt jedoch auch die Vereinbarung einer bestimmten Vergütung zu; es kann ein Stunden- oder ein Pauschalhonorar vereinbart werden.